Beim jetztigen Wetter lohnt ein Blick ins Kleingedruckte der Haftpflichtversicherung

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staraszynka
staraszynka
1/9/2019 9:20:39 PM

Wer Kinder hat, der freut sich aktuell über den reichen Schneefall. Wer mit dem Auto hingegen einen weiten Weg zur Arbeitsstelle hat, wird den Schnee vermutlich verfluchen, genauso der Schwabe, der gerade mit der Kehrwoche dran ist.

Wie allgemein bekannt ist, sind Mieter / Eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor dem Grundstück von Eis und Schnee zu befreien. Falls auf landes- oder gemeindeebene nichts anderweitig geregelt ist, gilt die Schneeräumpflicht montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wer seiner Räumpflicht nicht nachgeht haftet, wenn es dadurch zu Unfällen kommt. Im schlimmsten Fall können sich Fußgänger so verletzen, dass sie ein Leben lang unter den Folgen des Sturzes leiden. Dann kann es sehr teuer werden!

Wichtig zu wissen: Manche Haftpflichtversicherungen springen in diesem Fall ein! Manche nicht!

Daher lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte der Versicherungspolice. Sollte das nicht explizit mit abgedeckt sein, sollte jeder darüber nachdenken, ob das ein wichtiger oder relevater Punkt für sich ist und ggf. den Anbieter oder den Tarif wechseln. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Tipp dem ein oder anderen behilflich sein.



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3/10/2019 10:18:48 PM

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Wesie
1/21/2019 9:05:28 AM

Das stimmt. ;)