Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren müssen Sie sich Anmelden oder Registrieren.
Optionen
Gehe zum aktuellsten Beitrag Gehe zum letzten Ungelesenen
BerghainOpfer  
#1 Geschrieben : Freitag, 7. Dezember 2018 13:53:31(UTC)
BerghainOpfer

Rang: Newbie

Gruppe: Registered
Mitglied seit: 16.03.2017(UTC)
Beiträge: 8


Hallo Alle,

stimmt es, dass man als privatversicherter einen Haufen Steuern sparen kann, wenn man Versicherungsbeiträge weit im Voraus bezahlt? Hat mir neulich ein Bekannter erzählt und ich konnte es kaum glauben...
Surftipps
Hermann  
#2 Geschrieben : Samstag, 8. Dezember 2018 18:54:40(UTC)
Hermann

Rang: Advanced Member

Gruppe: NL, Registered
Mitglied seit: 23.10.2016(UTC)
Beiträge: 58
Germany
Wohnort: Grabow

Dankte: 1 mal
Es wurde: 1 mal in 1 Beiträgen gedankt

stimmt (Zu und Abfluss-Prinzip); aber: nur so lange es wirtschaftlich Sinn macht.
Petzi  
#3 Geschrieben : Donnerstag, 13. Dezember 2018 11:31:49(UTC)
Petzi

Rang: Member

Gruppe: Registered
Mitglied seit: 17.11.2017(UTC)
Beiträge: 16
Germany
Wohnort: Hunsrück

Es wurde: 1 mal in 1 Beiträgen gedankt

Ist das nicht fast überall so? Also, wenn man auf einen Schlag zahlt, dann bekommt man Rabatt bei der Kfz Versicherung, dem Monatsabo bei der Bahn und und und.
Steuerlich macht das jetzt, meines Wissens, nicht sehr viel aus. Man kann zwar versuchen den Betrag unter Sonderausgaben verbuchen, weil Vorauszahlungen auf das 2,5 fache geltend gemacht werden können.

Wirklich sparen kann man, weil wir jetzt schon beim Thema Auto sind, wenn man die Chance hat einen Firmenwagen zu holen. Hier kann man wirklich gut Steuern sparen. Laut: https://www.steuerberate...rmenwagen-steuern-sparen kann man si h in den ersten Jahren die Steuer hier voll anrechnen lassen.
Da spart man schon ganz schön.
tibi38  
#4 Geschrieben : Donnerstag, 13. Dezember 2018 13:30:42(UTC)
tibi38

Rang: Advanced Member

Gruppe: Registered
Mitglied seit: 27.11.2016(UTC)
Beiträge: 376
Germany
Wohnort: Europa

Dankte: 46 mal
Es wurde: 24 mal in 24 Beiträgen gedankt

Achtung: Erfolg erst in erster Instanz. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und der Vater Staat lässt sich doch nichts entgehen
Benutzer, die gerade dieses Thema lesen
Guest
Das Forum wechseln  
Du kannst keine neue Themen in diesem Forum eröffnen.
Du kannst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge nicht löschen.
Du darfst deine Beiträge nicht editieren.
Du kannst keine Umfragen in diesem Forum erstellen.
Du kannst nicht an Umfragen teilnehmen.

Powered by YAF.NET | YAF.NET © 2003-2024, Yet Another Forum.NET
Diese Seite wurde in 0.298 Sekunden generiert.

Mitteilung

Icon
Error