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Wird es durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) schwieriger ein Forum zu betreiben
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Gruppe: NL, PNProFeature, Registered Mitglied seit: 26.08.2016(UTC) Beiträge: 192 Wohnort: Düsseldorf Dankte: 29 mal Es wurde: 26 mal in 24 Beiträgen gedankt
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Hallo dies habe ich ebend zufällig gelesen, da frag ich mich ob sich dann der aufwand noch lohnt für einen Admin..?? Was sagt ihr dazu ..Hier der auszug aus einem Forum "leider muss ich euch mitteilen, dass ich das Forum zum 13. Mai einstellen werde. Grund dafür ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), die ab dem 25. Mai gilt, und die sowohl viele offene Rechtsfragen als auch neue Anforderungen an Webseitenbetreiber mitbringt. Gleichzeitig sieht die Verordnung für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften hohe Bußgelder vor. Der Gesetzgeber hat es dabei aber nicht belassen, sondern zudem die Möglichkeit von Abmahnungen erweitert."---- Grüße Bearbeitet vom Benutzer Mittwoch, 2. Mai 2018 22:37:07(UTC)
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Mitglied seit: 01.11.2016(UTC) Beiträge: 420 Dankte: 732 mal(e) Es wurde: 147 mal in 119 Beiträgen gedankt
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Zitat von: Netterstern Hallo
dies habe ich ebend zufällig gelesen, da fag ich mich ob sich dann der aufwand noch lohnt für einen Admin..?? Was sagt ihr dazu ..Hier der auszug aus einem Forum
"leider muss ich euch mitteilen, dass ich das Forum zum 13. Mai einstellen werde. Grund dafür ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), die ab dem 25. Mai gilt, und die sowohl viele offene Rechtsfragen als auch neue Anforderungen an Webseitenbetreiber mitbringt. Gleichzeitig sieht die Verordnung für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften hohe Bußgelder vor. Der Gesetzgeber hat es dabei aber nicht belassen, sondern zudem die Möglichkeit von Abmahnungen erweitert."
Grüße
Nicht meine Thematik aber mich würde interessieren von welchem Forum dieser Newsletter kam und warum die neue DSVGO ihn zwingt das Forum zu schliessen (Begründung) ? |
Zitat:Folgende User ID´s sind von jeglichen Angeboten meinerseits auf Netzis.de ausgeschlossen: 702 |
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Mitglied seit: 27.11.2016(UTC) Beiträge: 376 Wohnort: Europa Dankte: 46 mal Es wurde: 24 mal in 24 Beiträgen gedankt
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ja, es ist wirklich schwieriger. Da die IP als personenbezogen gilt, muss in der Datenschutzverordnung quasi jeder Geschäftspartner aufgeführt werden, wer die IP sehen kann. Das ist quasi ein offenlegen der Geschäftsbücher. Hinzu ist es ein Wahnsinns Aufwand die Dokumentation zu erstellen. Bis dato sind dazu auch noch keine Urteile vorhanden (zB sieht man in Bayern das https als unbedingt nötig, in anderen Bundesländern aber nicht zwingend vor). Wie geht man also damit um? Hierzu fehlt es einfach an Rechtssicherheit um evtl. Abmahngebühren aus dem Weg zu gehen.
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1 Benutzer dankte tibi38 für diesen Nützlichen Beitrag.
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Gruppe: NL, PNProFeature, Registered Mitglied seit: 26.08.2016(UTC) Beiträge: 192 Wohnort: Düsseldorf Dankte: 29 mal Es wurde: 26 mal in 24 Beiträgen gedankt
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Zitat von: Klickslave Nicht meine Thematik aber mich würde interessieren von welchem Forum dieser Newsletter kam und warum die neue DSVGO ihn zwingt das Forum zu schliessen (Begründung) ? Er war aus depeche Mode Forum, Na die begründung hat er ja genannt : Verordnung für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften hohe Bußgelder vor. Ich denke Als Privatperson möchte man keine Bußgelder zahlen, und wenn er gut besucht ist weis jeder das sich dort "Trolls" aufhalten |
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Mitglied seit: 01.11.2016(UTC) Beiträge: 420 Dankte: 732 mal(e) Es wurde: 147 mal in 119 Beiträgen gedankt
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Oh man. Kann man dagegen nicht eine Art "Klausel" vorbringen ala "Als User von XYZ.de verzichte ich auf die Bekanntgabe der Geschäftspartner, bei dringendem Bedarf kann ich diese aber explizit nachfragen" ? Würde das Ganze doch auf eine legale Schiene heben ? Wegen den Trollen geb ich Dir Recht ... ich wünschte Spandauer wäre noch aktiv im Paid4. Der kannte sich mit solchen Kram immer Bestens aus. Bearbeitet vom Benutzer Montag, 30. April 2018 10:31:06(UTC)
| Grund: Nicht angegeben |
Zitat:Folgende User ID´s sind von jeglichen Angeboten meinerseits auf Netzis.de ausgeschlossen: 702 |
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Mitglied seit: 27.11.2016(UTC) Beiträge: 376 Wohnort: Europa Dankte: 46 mal Es wurde: 24 mal in 24 Beiträgen gedankt
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Genau darum geht es bei dem Gesetz ja, du als User sollst bestimmen können, wer, wan und was mit deinen persönlichen Daten machen darf. Und da soll auch Google etc. sich nicht einfach drüber hinwegsetzen dürfen. Also das Gesetz finde ich schon prinzipiell in Ordnung. Aber schau mal bei Otto oder Mediamarkt, was dabei rauskommt. Hättest du das alles gewußt?
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Zitat von: Netterstern Hallo
dies habe ich ebend zufällig gelesen, da frag ich mich ob sich dann der aufwand noch lohnt für einen Admin..?? Was sagt ihr dazu ..Hier der auszug aus einem Forum
"leider muss ich euch mitteilen, dass ich das Forum zum 13. Mai einstellen werde. Grund dafür ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), die ab dem 25. Mai gilt, und die sowohl viele offene Rechtsfragen als auch neue Anforderungen an Webseitenbetreiber mitbringt. Gleichzeitig sieht die Verordnung für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften hohe Bußgelder vor. Der Gesetzgeber hat es dabei aber nicht belassen, sondern zudem die Möglichkeit von Abmahnungen erweitert."
Grüße Klingt für mich so als würde er einen Grund suchen. Ja, es gibt noch offene Rechtsfragen und auch neue Anforderungen, aber nichts was ein bisher gut geführtes Forum nicht erfüllen sollte. Von geänderten Abmahnungen steht im neuen Gesetz übrigens nichts. Zitat von: tibi38 ja, es ist wirklich schwieriger. Da die IP als personenbezogen gilt, muss in der Datenschutzverordnung quasi jeder Geschäftspartner aufgeführt werden, wer die IP sehen kann. Das ist quasi ein offenlegen der Geschäftsbücher. Hinzu ist es ein Wahnsinns Aufwand die Dokumentation zu erstellen. Bis dato sind dazu auch noch keine Urteile vorhanden (zB sieht man in Bayern das https als unbedingt nötig, in anderen Bundesländern aber nicht zwingend vor). Wie geht man also damit um? Hierzu fehlt es einfach an Rechtssicherheit um evtl. Abmahngebühren aus dem Weg zu gehen. Naja wenn er bisher das Forum als eine Firma geführt hat, dann genügt es auch in Zukunft die Firma zu nennen. Da die Firma über ihre Angestellten eine Liste vorliegen kann, wer wann Zugriff auf personenbezogene Daten gehabt haben könnte. Eine Offenlegung der Geschäftsbücher ist übrigens was ganz anderes. Das hat nichts mit der neuen DSGVO zu tun. Wo hast du das her das Bayern https als notwendig erachtet? Das ist einerseits bescheuert, weil technisch gar nicht notwendig. Andererseits bricht Bundesrecht immer noch Landesrecht, von daher auch rechtlich eher dünn. Hast du dafür eine Quelle? Zitat von: tibi38 Genau darum geht es bei dem Gesetz ja, du als User sollst bestimmen können, wer, wan und was mit deinen persönlichen Daten machen darf. Und da soll auch Google etc. sich nicht einfach drüber hinwegsetzen dürfen. Also das Gesetz finde ich schon prinzipiell in Ordnung. Aber schau mal bei Otto oder Mediamarkt, was dabei rauskommt. Hättest du das alles gewußt? Ich muss mal fragen, da ich auch nach (zugegeben kurzem) googlen nichts gefunden habe: Was war denn bei Otto und Mediamarkt?
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Zitat von: Netterstern ... dies habe ich ebend zufällig gelesen, da frag ich mich ob sich dann der aufwand noch lohnt für einen Admin..?? Was sagt ihr dazu ..Hier der auszug aus einem Forum .... Bevor ich auf die eigentliche Frage eingehe wollte ich kurz fragen ob es vielleicht möglich ist, dass Du die Überschrift etwa anpasst. Ich bin in Sachen Rechtschreibung ganz sicher keine Leuchte und will daher nicht übermäßig nörgeln. Aber ich musste drei mal lesen bevor ich überhaupt verstanden habe um was es geht. Niemand will Dir vorschreiben wie Du Deine Themenüberschriften wählst. Aber ich glaube wenn da z.B. gestanden hätte: "Wird es durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) schwieriger ein Forum zu betreiben" wäre mir schneller klar geworden um was es geht. Nun aber zum Thema. Ich wundere mich ja teilweise wie dünn das Nervenkostüm einiger Seitenbetreiber heute ist. Wenn ich z.B. an den Losebereich denke. Da wurde viele Jahre "Glücksspiel" in einer rechtlichen Grauzone betrieben und niemanden hat es gestört. Und plötzlich wurden dann Schließungen von Seiten damit begründet, dass die Rechtslage unklar sei. Dabei hatte sich eigentlich nichts geändert. So ähnlich scheint es mir manchmal jetzt auch mit anderen Themen wie zum Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung zu sein. Plötzlich machen Betreiber einen Hype um dieses Thema die sich zuvor nicht mal um ein ordentliches Impressum bemüht haben. Ich glaube da werden auch relativ häufig Dinge vorgeschoben weil man vielleicht sowieso geplant hatte die Seite oder das Forum zu schließen.
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wegen der neuen Daten schutz verordnung schliesst Loseexil und Losekeller nun Ihr Türen...schade...mich würde mal Bubu`s Antwort Intressieren, da Losekeller ja angibt, die Shoutbox alle 24 Stunden auf beleidigende und rassistische Einträge prüfen zu müssen, wie machst du das den dann Bubu??? Bearbeitet vom Benutzer Samstag, 19. Mai 2018 18:26:35(UTC)
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Frage: Wird es durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) schwieriger ein Forum zu betreiben?
Antwort: Nein
Was sollte schwieriger sein? Seine Daten einsehen? Kann man doch so schon. Seine Daten löschen lassen? Kann man auch.
Was allerdings die SSL-Verschlüsselung angeht finde ich es schon ein wenig fragwürdig, weshalb das bei Netzis noch nicht geschehen ist. Man kann sich einloggen, man hat Guthaben, es gibt sogar eine API. Also ich würde sowas nicht ohne Verschlüsselung anbieten. Und ganz ehrlich, ich stelle im Moment sogar ein paar Webseiten auf HTTPS um, bei denen außer den öffentlich sichtbaren Sachen keine Daten übertragen werden und dies deshalb gar nicht nötig ist. Aber es kostet nichts (wenn man es selbst einrichten kann) uns es schafft ein wenig Vertrauen.
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Hallo.
Ich habe eine kleine Seite zum werben von Refs diese läuft schon lange über https.
Betreibe dort auch einen Newsletter wo man seine Anmeldung in einem 2 Schritt bestätigen muss.
Desweiteren baue ich Werbung von ad Cocktail ab.
Muss ich jetzt eigentlich noch irgendwas beachten wegen dem bekloppten DSVGO?
Habe was gelesen von irgendeinen Vertrag den man braucht vom hoster. Man man die können einen echt stressen.
Danke euch.
Mfg puhdys
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Für alle die sich - wie ich - wundern, was sich das so komisch liest: Es heißt natürlich DSGVO, nicht DSVGO.
Und ja, Du musst natürlich eine Datenschutzerklärung auf Deiner Setie haben und diese muss möglicherweise etwas angepasst werden und sie sollte mit 1 Klick erreichbar sein. Es gibt mittlerweile zahlreiche Mustergeneratoren im Netz, einfach mal nach googeln.
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Puhdys, ja und du brauchst einen Vertrag mit deinem Hoster bzgl. Auftragsdatenverarbeitung. Der muss aber im Netz nicht abrufbar sein.
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Stimmt.
Aber, bedarf dieserr Vertrag der Schriftform? Und letztlich: Muss man als Seitenbetreiber auf den bloßen Verdacht eines anderen hin beweisen, dass man diesen Vertrag hat? Eigentlich gilt ja die Unschuldsvermutung in Deutschland.
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Die Vertragsform ist nicht vorgegeben. In den meisten Fällen soll die elektronische Form ja auch die Schriftform ersetzen. Deswegen kann man abgesehen von 3-4 Ausnahmen auch jeden Vertrag schon per Mail oder online abschließen.
https wäre schon schön, aber einige Werbenetzwerke liefern nach wie vor nur unverschlüsselt aus, weil es die Betreiber nicht juckt, wenn man sie denn mal erreicht. Daher geht das leider nicht bei allen Sponsoren. In meinen Augen sollten die ja sterben gehen, aber leider wird sehr viel Werbung über diese Werbenetzwerke abgewickelt.
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Wen interessieren die Werbenetzwerke? Es geht um den Datentransfer vom User an Netzis. Da gehört die Verschlüsselung rein. Klar kommt dann der Hinweis im Browser, dass die Seite unsichere Elemente enthält. Aber damit hat der Browser ja auch Recht =)
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Zitat von: MBGucky Wen interessieren die Werbenetzwerke? Es geht um den Datentransfer vom User an Netzis. Da gehört die Verschlüsselung rein. Klar kommt dann der Hinweis im Browser, dass die Seite unsichere Elemente enthält. Aber damit hat der Browser ja auch Recht =) Klar ist es der sichere Datentransfer, aber die meisten Browser meckern mehr wenn eine sichere Webseite unsichere Elemente enthält als wenn die ganze Seite unsicher ist.
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mbgucky: laut gesetz muss man den vorweisen können. Hier hat der user ein Auskunftsrecht - es geht also nicht um Schuld
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Was man laut Gesetz muss und was nicht ist doch noch gar nicht so richtig klar. Ich lese seit Wochen, dass das SB-Archiv auf 24 Stunden begrenzt werden soll und viele andere Dinge. Warum man dies tun sollte konnte mir bisher jedoch noch niemand so richtig erklären. Nur weil in anderen Foren konfuse Informationen darüber kursieren? Oder weil einige Betreiber die "Gelegenheit" nutzen Bereiche ihrer Seiten oder gleich das ganze Projekt abzuschalten und dafür einen Vorwand gesucht haben. In den vergangenen Jahren habe ich mir angewöhnt bei solchen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gelassener zu bleiben als ich dies vielleicht früher geblieben wäre. Was haben sie alle Panik verbreitet als beispielsweise die neue Verpackungsverordnung eingeführt wurde oder das Elektrogeräte Gesetz. Am Ende gab es zumindest für mich keinerlei Probleme damit. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass auch ich schon mit Abmahnungen zu tun hatte. Aber ehrlich gesagt kenne ich kaum einen Geschäftspartner dem es nicht schon ähnlich erging. Es gab Zeiten da konnte man schon dafür abgemahnt werden, dass man Dinge zu einem Artikel geschrieben hat die eigentlich selbstverständlich sind. Eine Falle in die viele meiner Kollegen getappt sind ist z.B. der Hinweis darauf, dass der Versand versichert ist. Nun muss man wissen, dass es natürlich durchaus einen versicherten Versand gibt (z.B. DHL Paket) und eben auch einen der seitens der Post (z.B. Warensendung oder Maxibrief) nicht versichert ist. Jedoch trägt man als gewerblicher Versender immer das Versandrisiko. Für den Käufer gibt es also sozusagen gar keinen unversicherten Versand - selbst wenn ich als Verkäufer unversichert versende. Auf diese (nach dem Gesetz) "Selbstverständlichkeit" hinzuweisen ist ein Abmahngrund weil man sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte. Was ich damit sagen will: selbst wer sich z.B. anwaltlich beraten lässt wenn es um die Umsetzung der DSVGO geht... trägt noch immer ein Abmahnrisiko. Natürlich kann man das minimieren - aber wenn es jemand auf einen abgesehen hat, dann hätte derjenige auch schon vorher abmahnen können. Übrigens sollte mal klar gesagt werden dass nicht einfach jeder den anderen abmahnen darf. Ich selbst konnte mit anwaltlicher Hilfe schon Abmahnungen abwehren weil der Abmahner gar nicht berechtigt war abzumahnen ;-) Und das nicht so heiß gegessen wie gekocht wird kann man auch hier ganz nett nachlesen: https://www.golem.de/news/dsgvo-vosshoff-fordert-gesetz-gegen-missbraeuchliche-abmahnungen-1805-134503.html
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